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Die Eltern bzw. die volljährige Schülerin / der volljährige Schüler beantragt einen Reisekostenzuschuss auf dem im Download-Bereich bereitgestellten Formular und sendet es - bei berufsbildenden Schulen - an die Senatsverwaltung (Sen BJS - II D 45 -) bzw. bei einer anderen Schulen an den Schulträger/Bezirk.
Die Senatsverwaltung bzw. der Schulträger kann den Antrag nur ablehnen.
Mit der auf dem Antragsformular vermerkten Ablehnung kann nun ein Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen im Antragsformular: "Bitte Rückseite beachten" bedeutet, dass das Originalformular doppelseitig bedruckt ist. Rückseite bedeutet: "Seite 2 beachten"
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