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Klassenfahrten und ALG II

 

Kosten für Klassenfahrten und Schulwanderungen sind sehr wohl nicht im Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) enthalten! Das OSZ IMT stellt den Vordruck zur Beantragung des Zuschusses des Berliner Bildungssenats als Download bereit.

Zwar ist das Verfahren umständlich und der Amtsschimmel wiehert, aber es geht um bares Geld und ist deshalb den betroffenen Eltern anzuraten.

Rechtslage

Die Rechtslage zur Gewährung von Zusschüssen für Klassenfahrten und Schulwanderungen von ALG II-Bezieher/innen und ihren Kindern wird in der blz-10/05 der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW-Berlin) dargelegt, die wir hier dokumentieren:

Unabhängig vom Regelsatz ist in § 23 Abs. 3 Ziff. 3 SGB II geregelt, dass die notwendigen Kosten einer Schulwanderung und Klassenfahrt im erforderlichen Umfang zu tragen sind. Ab dem 01.01.2005 ist im SGB II zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden eine Antragsmöglichkeit geregelt, wenn die Eltern die Kosten der Klassenfahrt für ihr Kind nicht tragen können. Unter § 23 Abs. 3 Ziff. 3 heißt es im SGB II: "Leistungen für ... 3. mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Die Leistung nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mittel nicht voll decken können ..."

Verfahren

Die Eltern bzw. die volljährige Schülerin / der volljährige Schüler beantragt einen Reisekostenzuschuss auf dem im Download-Bereich bereitgestellten Formular und sendet es - bei berufsbildenden Schulen - an die Senatsverwaltung (Sen BJS - II D 45 -) bzw. bei einer anderen Schulen an den Schulträger/Bezirk.

Die Senatsverwaltung bzw. der Schulträger kann den Antrag nur ablehnen.

Mit der auf dem Antragsformular vermerkten Ablehnung kann nun ein Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen im Antragsformular: "Bitte Rückseite beachten" bedeutet, dass das Originalformular doppelseitig bedruckt ist. Rückseite bedeutet: "Seite 2 beachten"
Links auf www.oszimt.de

Download: Zuschuss Klassenfahrten für ALG II - Antrag

externe Links

GEW-Berlin: Klassenfahrtkosten und ALG II

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aktualisiert am:
24.08.2006
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