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Die Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal sowie die Vergleichbarkeit und Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse stellen wichtige Grundbedingungen dar, um das enorme Potenzial an und in den europäischen Hochschulen besser zu nutzen.
Es ist erklärtes Ziel bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.
Zur Überprüfung, ob die vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde vereinbart, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren.
- Der Zielkatalog umfasst folgende Ziele (Auswahl):
- Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene
- Einführung der Bachelor/Master-Studienstruktur
- Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen)
- Förderung der Mobilität
- Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
- Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen
- Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab
- Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens
Das augenfälligste Ergebnis in der Bundesrepublik ist die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem und die Einführung von Leistungspunkten (Credit Points).
Mit der Einführung von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und Modulen hat die Flexibilität und Transparenz des Studiums deutlich zugenommen. ECTS ist ein rein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden durch die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Auswirkungen sind bereits im Fachschulstudium spürbar. Die Ausbildungsordnungen der Fachschulen müssen angepasst werden. In die neu zu schaffenden Ausbildungsordnungen sind Kompetenzbeschreibungen und Credit Points aufzunehmen um die Vergleichbarkeit der Ausbildung mit den Fachhochschulen zu ermöglichen.
Der Abschluss des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin ist in der europäischen Bildungslandschaft einzigartig und wird nur in der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Diese Einzigartigkeit birgt zum einen die Gefahr, dass Arbeitssuchende mit dem Technikerabschluss nicht nachgefragt werden, weil dieser Abschluss in Europa nicht etabliert ist. Zum anderen bieten die bildungspolitischen Veränderungen auch Chancen für den Technikerabschluss in Europa. Die Bezeichnung Staatlich gepr. Techniker/in könnte in den frei werdenden Titel Dipl.-Ing. oder Bachelor mit Zusatz geändert werden.
Beim "Techniker" handelt es sich um Absolventen und Absolventinnen, die nicht nur ein Studium, sondern bereits Berufserfahrung durch Berufsausbildung und Berufstätigkeit nachweisen können. Um diese berufliche Qualifikation herauszustellen und um eine Abgrenzung zum Bachelor der Universitäten und Fachhochschulen herzustellen, könnte der Abschluss des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin in einen Bachelor mit dem Zusatz „professional“ geändert werden.
An der Anrechenbarkeit der Technikerabschlüsse auf das Studium an den Fachhochschulen wird auf unterschiedlichen Ebenen gearbeitet. Zur Diskussion steht der Einstig eines/einer Staatlich geprüften Technikers/Technikerin in das dritte Semester der Fachhochschule.
Das Fachschulstudium hat weiterhin seine Berechtigung im deutschen und europäischen Bildungssystem. Die Industrie erhält mit einem/einer Staatlich geprüften Techniker/in eine/n gut geschulten Berufspraktiker/in.
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