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Aufnahmevoraussetzungen- Berufsoberschule

 

Für die Aufnahme in die Berufsoberschule gibt es eine schulische und eine berufliche Aufnahmevoraussetzung.

Schulische Voraussetzung

Die schulische Aufnahmevoraussetzung besteht im Nachweis eines mittleren Schulabschlusses (z.B. Realschulabschluss).

Dabei darf in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch keine Note schlechter als "befriedigend" sein, d. h. das arithmetische Mittel der Jahrgangsnote und der Prüfungsnote muss jeweils 3,0 oder besser sein.

Ersatzweise darf der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule (ohne Sport) nicht schlechter als 2,5 sein.

Berufliche Voraussetzung

Die berufliche Aufnahmevoraussetzung besteht im Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einschlägiger Fachrichtung.

Wenn Sie keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie ersatzweise eine fachlich zusammenhängende Berufstätigkeit von fünf Jahren nachweisen.

Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

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aktualisiert am:
24.08.2006
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