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OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Hinweise zum Schulbetrieb in der dualen CAD-Berufsausbildung ab dem 20.04.2020

Sehr geehrte Ausbilder*innen und Ausbildungsverantwortliche,
sehr geehrte Auszubildende,

wie sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, öffnen die Berliner Schulen schrittweise wieder ihre Pforten, um zunächst Prüfungen durchzuführen und ab dem 04.05.2020 auch Präsenzunterricht anzubieten.

Um die Vorgaben der Eindämmungsmaßnahmenverordnung, insbesondere die Hygiene- und Abstandsregelungen, einhalten zu können, werden wir den Präsenzunterricht nur zum Teil wieder anbieten. Entsprechend den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden daher ab dem 04.05.2020 schrittweise die dualen Ausbildungsklassen der Berufsschule in die Schulen kommen. Hierfür wird ein Notstundenplan für die Klassen, die geteilt werden müssen, erstellt. Grundsätzlich werden wir den Unterricht nur in den Fächern im Lernfeld anbieten. Wenn die Schülerzahl in den Klassen einen gesicherten Unterricht nicht zulässt, wird ein alternierender Unterricht, mit jeweils der halben Klasse 14-tägig stattfinden (zum Beispiel die Nachnamen A-L und M-Z).

Die Stundenpläne werden wir unser Verwaltungssystem einspielen, so dass alle betreffenden Lehrkräfte und Auszubildende die geltenden Pläne online einsehen können. Wir bitten alle Auszubildenden, den Stundenplan ihrer Klasse regelmäßig im Blick zu halten, da es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Einige Berufsschulklassen der dualen Berufe werden bis auf weiteres weiterhin im Online-Unterricht betreut. Über die unterschiedlichen digitalen Medien unseres OSZs erhalten die Auszubildenden Arbeitsmaterialien, die zu bearbeiten sind. Einige Lehrkräfte bieten Unterricht mittels Videokonferenz über Teams an, um den Auszubildenden die Möglichkeit des direkten Austauschs mit ihnen zu ermöglichen. Grundsätzlich stehen alle Lehrkräfte während der eigentlichen Turnus-Unterrichtszeit für die jeweiligen Klassen zur Beratung/Betreuung zur Verfügung. Hier gilt die Berufsschulpflicht im erweiterten Sinne weiterhin, wir bitten an dieser Stelle die Ausbilderinnen und Ausbilder um Unterstützung. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass entsprechend des Berufsbildungsgesetzes den Auszubildenden die erforderliche Zeit für die Teilnahme am Online-Berufsschulunterricht bzw. für die Erarbeitung der schulischen Aufgaben einzuräumen ist und sie dafür in dem nötigen zeitlichen Umfang freizustellen sind, unabhängig davon, ob die Bearbeitung im Betrieb oder zu Hause erfolgt. Auf der Website der IHK Berlin finden Sie weitere Hinweise zum Umgang mit der Corona-Ausnahmesituation und zur Freistellung zur Teilnahme an Online-Unterrichtseinheiten. (Informationen der IHK-Berlin zur Freistellung für den Online-Unterricht ).
Bitte beachten Sie, dass daraus resultierend auch Leistungen, die im Homeschooling erbracht werden, in angebrachter Weise gewertet werden.

Hinsichtlich der Frage, unter welchen Bedingungen Auszubildenden dem Unterricht fernbleiben sollten, möchten wir nach unserem derzeitigen Informationsstand folgende Hinweise geben:

Auszubildende dürfen nicht in der Schule erscheinen, wenn sie

  • innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Unterricht
    … aus dem Ausland zurückgekehrt sind,
    … in Kontakt zu Rückkehrenden standen,
    … Kontakt zu infizierten Personen hatten,
  • aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder

Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund, nicht in der Schule zu erscheinen.

In allen o. g. Fällen bleiben die Auszubildenden zu Hause und kontaktieren umgehend die zuständige Abteilungsleitung und Ihren Ausbildungsbetrieb. Falls sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln sie der Schule und ihrem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen nehmen sie Kontakt zu ihrem Hausarzt auf, ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen können sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage in der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen.

Auszubildende, die besonderen Risikogruppen angehören (siehe Hinweise des Robert Koch Instituts) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen ebenfalls an die Abteilungsleitung.

Entsprechend der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen haben wir einen Notstundenplan erarbeitet. Dabei wird darauf geachtet, dass die zu unterrichtenden Gruppen eine Größe haben, die die Einhaltung des Mindestabstandes bestmöglich gewährleistet.

Folgende Klassen sind ab dem 04.05.2020 mit Präsenzunterricht nach einem Notstundenplan vorgesehen. Erteilt wird nur Lernfeldunterricht. Materialien für den WSK- und Englischunterricht werden weiterhin online zur Verfügung gestellt:

Klasse

Fachrichtung

Teilgruppe

TSP 71

ETS

alle / ab KW 19

TSP 81

ETS

alle / ab KW 19

TSP 81

SMT

alle / ab KW20

TPD 81

PGK & MAK

in Gruppen / ab KW19

Gr. A: Buchstaben A-Kö
Gr. B: Buchstaben Kr-Z

TSP 91

ETS & SMT

in Gruppen / ab KW 20

Gr. A: Buchstaben L – Z
Gr. B: Buchstaben A – K

TPD 91

PGK & MAK

in Gruppen / ab KW 20

Gr. A: Buchstaben I – Z
Gr. B: Buchstaben A – H

Für die Klassen mit Teilgruppen gilt folgender Rhythmus:

KW 19KW 20KW 21KW 22KW 23KW 24KW 25KW 26

Gr. A

Gr. B

Gr. A

Gr. B

Gr. A

Gr. B

Gr. A

Gr. B

Folgende Klassen werden weiter mit Online-Unterricht betreut:

Klasse

Fachrichtung

Teilgruppe

TSP 71

SMT

alle

TPD 71

PGK & MAK

alle

Legende:

TPD MAK: Fachrichtung: Maschinen-und Anlagenkonstruktion
TPD PGK: Produktgestaltung und-konstruktion
TSP SMT: Stahl-und Metallbautechnik
TSP ETS: Elektrotechnische Systeme

Wir wissen, dass die kontinuierliche Einhaltung der gebotenen Sicherheitsabstände und Schutzmaßnahmen gerade im Kontext Schule, eine extrem große Herausforderung für uns alle darstellt und möchten durch diese Planung unseren Beitrag zu einem verantwortungsbewussten Umgang unter diese besonderen Umständen.

Wir danken Ihnen für Ihre schon jetzt im Voraus und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

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