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OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Corona-Schulinfo - Schulorganisation bis zum Schuljahresende

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

obwohl die Infektionszahlen in Berlin deutlich gesunken sind, hat die Senatsbildungsverwaltung in einem aktuellen Organisationsschreiben die Berliner Schulen darüber in Kenntnis gesetzt, dass unabhängig von der Inzidenz keine Änderungen der derzeit geltenden Regelungen bis zum Schuljahresende 2020/21 geplant sind. Um eine zusätzliche Belastung der Schulen zu vermeiden, wird bis zu den Sommerferien am derzeitigen
Wechselunterrichtsmodell festgehalten und es werden somit vor dem Schuljahresende keine weitere Öffnung der Schulen eingeleitet. Diese Festlegung soll dazu dienen, Planungssicherheit und Kontinuität der schulischen Organisation abzusichern.

Am OSZ IMT finden somit in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien weiterhin Präsenzunterrichtsangebote in Hybrid-Form für alle Klassenstufen in allen Bildungsgängen im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 in festen Lerngruppen (max. 15 Lernende) unter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen  - mit Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für alle Dienstkräfte und Personen, die an Schulen in regelmäßigem unmittelbaren Kontakt mit Schülerinnen und Schülern stehen zweimal wöchentlich und unabhängig von der Inzidenz - statt.

Das gesamte schulische Personal sowie die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Schulgebäude, im Unterricht und prinzipiell im Schulalltag medizinische Gesichtsmasken (FFP2-, KN95- oder OP-Masken), zu tragen. Eine Alltagsmaske reicht nicht aus. Im Außenbereich und vor dem Schulgelände kann auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nur dann verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann.

Ab Montag, dem 17. Mai 2021 gilt somit:

  1. Allen Klassenstufen in allen Bildungsgängen werden unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln vor Ort Präsenzunterrichtsangebote gemacht, je nach Klassenstärke erfolgt der Unterricht in geteilten Gruppen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt weiterhin ausgesetzt.
    Die Gruppenzuordnungen und Anwesenheitspläne für die jeweiligen Wechselmodelle werden von den zuständigen Abteilungsleitungen in Abstimmung mit den Klassenleitungen erstellt und den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form (über den zentralen Moodle-Klassenkurs, Newsmeldungen der Website bzw. in Form von Vertretungsstundenplänen) zur Kenntnis gebracht. Die Gruppen werden unter Wahrung des Mindestabstandes (eine Person pro Tisch bzw. entsprechende Verteilung auf die Laborarbeitsplätze) und unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen (s.u.) unterrichtet.
  2. Abschlussprüfungen finden statt. Klassenarbeiten werden vor Ort geschrieben. Informationen über Zeit und Ort der Klassenarbeiten werden u.a. weiterhin auch über die Website und den Moodle-Klassenkurs kommuniziert.
  3. Schulische Betriebspraktikakönnen nach schulorganisatorischen Bedingungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
    stattfinden.
  4. Testpflicht ab 19.04.2021.
    Grundsätzlich gilt für alle Berliner Schulen, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig nur an schulischen Präsenzangeboten teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich in allen Schulen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Aufsicht der Lehrkräfte in der Schule selbst. Grundsätzlich sollen die Testungen am Montag und Donnerstag jeder Schulwoche zu Beginn des ersten Unterrichtsblockes des Schultages durchgeführt werden. Je nach Bildungsgang, Stundenplan bzw. Unterrichtsmodell kann von dieser grundsätzlichen Regelung abgewichen werden. Die betreffenden Lehrkräfte, die am jeweiligen Tag die Schülerinnen und Schüler unterrichten und damit die Durchführung der Testung beaufsichtigen sollen, werden von der zuständigen Abteilungsleitung darüber rechtzeitig informiert. Schülerinnen und Schüler, die erst nach dem ersten Unterrichtsblock zum Unterricht erscheinen, werden nicht in der Schule getestet. Um dennoch am Unterricht teilnehmen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums vorlegen. Für die Selbsttests werden bis auf Weiteres „SARS CoV-2 Rapid Antigen Tests“ der Firma Roche verwendet. Die CLINITEST Selbsttests der Firma Siemens, die den Schülerinnen und Schülern von der Schule bereits ausgehändigt und noch nicht verwendet wurden, bringen die Schülerinnen und Schüler für die Selbsttestung wieder mit in die Schule. Die Ausgabe der Roche-Tests erfolgt über die unterrichtenden und beaufsichtigenden Lehrkräfte.
  5. Praktischer Sportunterricht ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel (ohne medizinische Gesichtsmaske) möglich. Umkleideräume sind nur zu nutzen, wenn ausreichende Belüftung und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich sind. Wasch- und Duschräume sind allein zum Zweck des Händewaschens zu öffnen. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden. Sportarbeitsgemeinschaften finden nicht statt. Für Prüfungen im Fach Sport gilt: Die Durchführung des praktischen Teils der Abiturprüfung im Fach Sport findet in gedeckten und auf ungedeckten Sportanlagen statt.
  6. Pädagogisch notwendige Exkursionen können in halben Lerngruppen im Freien unter Einhaltung der Hygienevorschriften stattfinden. Es ist bei der An- und Abfahrt darauf zu achten, dass der ÖPNV möglichst vermieden oder jedenfalls nicht in den Stoßzeiten genutzt wird, um die Infektionsgefahr zu senken.
  7. Die Mensa wird weiterhin einen To-Go-Verkauf von Speisen und Getränken für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte/Beschäftigte anbieten. Der Aufenthalt in der Mensa ist lediglich einer Person pro Tisch erlaubt.

Ausnahmen von der Testpflicht:
Bezüglich der Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht für folgende Personen vorsieht:

1. Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
2. Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
3. Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler/Auszubildende ggf. entsprechende Nachweise im Falle des Vorliegens eines der o.g. Fälle unbedingt umgehend der zuständigen Abteilungsleitung zukommen zu lassen.

Wir bitten alle am Schulleben Beteiligten auch weiterhin, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und alle am OSZ IMT getroffenen Maßnahmen konsequent umzusetzen sowie die ergänzenden Regelungen zur Schul- und Hausordnung (https://www.oszimt.de/ueber-uns/schulleben/corona-ergaenzung-hausordnung) zu befolgen.

Damit wir einen verlässlichen Überblick über die aktuellen Infektionszahlen am OSZ IMT haben, möchten wir Sie bitten, uns eine Covid-19-Infektion bzw. eine angeordnete Quarantäne (Lehrkräfte bzw. Schülerschaft) auch weiterhin umgehend telefonisch oder über unser Corona-Kontaktformular [hier klicken]zurückzumelden - geben Sie dafür bitte unbedingt folgende Daten an:

  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne

Daneben finden Sie unter https://www.oszimt.de/covid-19 alle wichtigen Informationen und Dokumente gruppenspezifisch zusammengestellt, die ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Links:
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