Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird an Oberstufenzentren bzw. Berufsschulen ergänzend zum Berufsschulunterricht eine berufsbezogene Sprachförderung angeboten. Ziel ist die Unterstützung zum Erreichen des Bildungsziels und eine offiziell anerkannte Zertifizierung nach B2 oder C1 (GER).
Was, für wen und wie?
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Schüler*innen des OSZ IMT mit Migrationshintergrund/Geflüchtete mit Sprachförderbedarf, die eine Ausbildung absolvieren.
Die ergänzende Sprachförderung findet hier im Oberstufenzentrum im Anschluss an den Unterricht statt. Umfang: 2 Unterrichtsblöcke an 2 Tagen in jeder Kalenderwoche. Phasenweise wird der Unterricht auch in Blockform durchgeführt.
Der Deutschförderunterricht ist klassenübergreifend organisiert.
Vermittelt wird berufsbezogenes Deutsch mit Bezug auf Berufe bzw. Berufsbereiche und im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Prüfung „Wirtschaft – Soziales“.
Die Kurse haben einen Umfang von 300 bis 400 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum bis zu zwei Jahren.
Der Sprachförderunterricht und das Lehrbuch sind kostenlos.
Die Teilnahme an der externen Sprachprüfung zur Erlangung eines B2/C1 (TELC-Prüfung) ist ebenfalls kostenlos.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen des Sprachstands B1 (GER) bzw. der voll ausgeschöpfte Anspruch auf Integrationskursstunden. Geflüchtete müssen für die Teilnahme bereits über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen oder eine gute Bleibeperspektive haben (aus Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea). Eine Ausbildungsduldung (nach der sog. Regelung 3+2) muss bereits vorliegen. Diese lediglich beantragt zu haben reicht nicht aus.
Sprachkursträger
Die begleitende Sprachförderung wird an diesem OSZ durch den vom BAMF dafür zugelassenen Sprachkursträger GFBM gGmbH durchgeführt.
Kontaktdaten: GFBM gGmbH
Frau Sylvia Brux
E-Mail: brux@gfbm.de
Förderung
Der berufsbezogene Deutschförderunterricht wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und ist mitinitiiert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Referat I E, berufliche Bildung).
Anmeldung
Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich bitte bei der zuständigen Abteilungsleitung oder tragen sich in die umlaufenden Listen ein.
In den nächsten Wochen finden dann Informationsveranstaltungen hier im OSZ statt, bei denen die oben genannten Teilnahmevoraussetzungen geklärt, der individuelle Sprachförderbedarf ermittelt und die Anmeldung vorgenommen wird. Termin und Raum siehe Aushang (Glaskasten der Abteilung I in der 4. Ebene).
Was sollen die Schüler*innen zur Anmeldung mitbringen?
Alle interessierten Auszubildenden/Schüler*innen möchten bitte zur Anmeldung folgende Unterlagen in Kopie mitbringen (soweit vorhanden):
- Pass / Personalausweis
- Ausbildungsvertrag
alternativ: Vereinbarungen zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung - Sprachzertifikate
Geflüchtete Personen bringen bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Nachweis zum Aufenthaltsstatus (soweit nicht aus dem Pass ersichtlich)
- ggf. Nachweis über Beantragung einer Ausbildungsduldung 3 + 2 bei der Ausländerbehörde
zusätzliche Information
Für Auszubildende wird die Berechtigung zur Teilnahme an der Sprachförderung vom BAMF ausgestellt. Um die Formalitäten kümmern sich die Sprachkursträger.