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OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Corona-Schulinfo - Schulorganisation ab dem 03.05.2021 am OSZ IMT infolge von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (Bundes-Notbremse)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

die neuen bundesgesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz ("Bundes-Notbremse") führen teilweise zu Änderungen von Regelungen in den Berliner Schulen, über die wir Sie im Nachgang der Senatssitzung vom Dienstag, dem 27.04.2021, und anhand des uns gestern zugegangenen Organisationsschreibens von SenBJF umgehend informieren möchten.

Grundsätzlich wird für die Berliner Schulen im neugefassten Infektionsschutzgesetz (lfSG § 28 b Absatz 3) Folgendes geregelt und ab 03.05.2021 verbindlich umzusetzen sein:

  • eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für alle Dienstkräfte und Personen, die an Schulen in regelmäßigem unmittelbaren Kontakt mit Schülerinnen und Schülern stehen, zweimal wöchentlich und unabhängig von der Inzidenz,
  • bei Überschreiten einer Sieben-Tage-lnzidenz von 100 findet Wechselunterricht statt, die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt,
  • bei Überschreiten einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen, inklusive Wochenendtage findet kein Präsenzunterricht statt (Ausnahmen für Übertritts -und Abschlussklassen sowie Förderschulen und Notbetreuung sind erlaubt).

Dabei wird die lnzidenz für Berlin auf der Grundlage der offiziellen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) insgesamt betrachtet, also nicht für jeden Bezirk einzeln.

Von der Testpflicht befreit sind

  • Personen, die vollständig geimpft sind - deren (zweite) Impfung gegen Covid-19 also mindestens 14 Tage zurückliegt -,
  • Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben,
  • sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind.

Für die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren gilt unabhängig vom Inzidenzwert:
Alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren erhalten die Möglichkeit, sich angemessen auf die bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten. Unterricht, insbesondere in den prüfungsrelevanten Fächern und Lernfeldern kann in halbierten Lerngruppen in Präsenzform durchgeführt werden.
Zu den Abschlussklassen gehören:

  • IBA
  • Berufsschule (Fachklassen, die Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen noch im Schuljahr 2020/21 ablegen)
  • Fachoberschule (letztes Jahr)
  • Berufsoberschule
  • Berufsfachschule (letztes Jahr)
  • Fachschule (letztes Jahr)
  • Auch ggf. noch ausstehende Konsultationstermine für Abiturprüflinge der beruflichen Gymnasien finden weiterhin in Präsenz statt.

Welche Folgerungen ergeben sich für Leistungsbewertungen?
Ab einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 (nach RKI) sind Klassenarbeiten und Klausuren in Präsenz nicht mehr zulässig, stattdessen werden Klausurersatzleistungen eingefordert. Einzige Ausnahme stellen Abschlussklassen dar, in denen weiterhin Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen.

Klassenarbeiten und Klausuren in den beruflichen Bildungsgängen
Die Mindestanzahl der Klassenarbeiten kann nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 Berufliche-SchulenCOVID-19-Verordnung 2020/2021 unterschritten werden. Die während des saLzH erbrachten Leistungen sind weiterhin zur Bildung der Zeugnisnote heranzuziehen.

Prüfungen
Prüfungen sind kein Unterricht. Sie finden statt.

Am OSZ IMT finden somit auch in KW 18 Präsenzunterrichtsangebote in Hybrid-Form für alle Klassenstufen in allen Bildungsgängen im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 in festen Lerngruppen (max. 15 Lernende) unter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen  - jedoch mit Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für alle Dienstkräfte und Personen, die an Schulen in regelmäßigem unmittelbaren Kontakt mit Schülerinnen und Schülern stehen zweimal wöchentlich und unabhängig von der Inzidenz - statt.

Das gesamte schulische Personal sowie die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Schulgebäude, im Unterricht und prinzipiell im Schulalltag medizinische Gesichtsmasken (FFP2-, KN95- oder OP-Masken), zu tragen. Eine Alltagsmaske reicht nicht aus. Im Außenbereich und vor dem Schulgelände kann auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nur dann verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann.

Ab Montag, dem 03. Mai 2021 gilt:

  1. Allen Klassenstufen in allen Bildungsgängen werden unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln vor Ort Präsenzunterrichtsangebote gemacht, je nach Klassenstärke erfolgt der Unterricht in geteilten Gruppen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt weiterhin ausgesetzt.
    Die Gruppenzuordnungen und Anwesenheitspläne für die jeweiligen Wechselmodelle werden von den zuständigen Abteilungsleitungen in Abstimmung mit den Klassenleitungen erstellt und den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form (über den zentralen Moodle-Klassenkurs, Newsmeldungen der Website bzw. in Form von Vertretungsstundenplänen) zur Kenntnis gebracht. Die Gruppen werden unter Wahrung des Mindestabstandes (eine Person pro Tisch bzw. entsprechende Verteilung auf die Laborarbeitsplätze) und unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen (s.u.) unterrichtet.
  2. Abschlussprüfungen finden statt. Klassenarbeiten werden vor Ort geschrieben. Informationen über Zeit und Ort der Klassenarbeiten werden u.a. weiterhin auch über die Website und den Moodle-Klassenkurs kommuniziert.
  3. Testpflicht ab 19.04.2021.
    Grundsätzlich gilt für alle Berliner Schulen, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig nur an schulischen Präsenzangeboten teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich in allen Schulen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Aufsicht der Lehrkräfte in der Schule selbst. Grundsätzlich sollen die Testungen am Montag und Donnerstag jeder Schulwoche zu Beginn des ersten Unterrichtsblockes des Schultages durchgeführt werden. Je nach Bildungsgang, Stundenplan bzw. Unterrichtsmodell kann von dieser grundsätzlichen Regelung abgewichen werden. Die betreffenden Lehrkräfte, die am jeweiligen Tag die Schülerinnen und Schüler unterrichten und damit die Durchführung der Testung beaufsichtigen sollen, werden von der zuständigen Abteilungsleitung darüber rechtzeitig informiert. Schülerinnen und Schüler, die erst nach dem ersten Unterrichtsblock zum Unterricht erscheinen, werden nicht in der Schule getestet. Um dennoch am Unterricht teilnehmen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums vorlegen. Für die Selbsttests werden bis auf Weiteres „SARS CoV-2 Rapid Antigen Tests“ der Firma Roche verwendet. Die CLINITEST Selbsttests der Firma Siemens, die den Schülerinnen und Schülern von der Schule bereits ausgehändigt und noch nicht verwendet wurden, bringen die Schülerinnen und Schüler für die Selbsttestung wieder mit in die Schule. Die Ausgabe der Roche-Tests erfolgt über die unterrichtenden und beaufsichtigenden Lehrkräfte.
  4. Die Mensa wird weiterhin einen To-Go-Verkauf von Speisen und Getränken für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte/Beschäftigte anbieten. Der Aufenthalt in der Mensa ist lediglich einer Person pro Tisch erlaubt.

Wir bitten alle am Schulleben Beteiligten auch weiterhin, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und alle am OSZ IMT getroffenen Maßnahmen konsequent umzusetzen sowie die ergänzenden Regelungen zur Schul- und Hausordnung (https://www.oszimt.de/ueber-uns/schulleben/corona-ergaenzung-hausordnung) zu befolgen.

Damit wir einen verlässlichen Überblick über die aktuellen Infektionszahlen am OSZ IMT haben, möchten wir Sie bitten, uns eine Covid-19-Infektion bzw. eine angeordnete Quarantäne (Lehrkräfte bzw. Schülerschaft) auch weiterhin umgehend telefonisch oder über unser Corona-Kontaktformular [hier klicken]zurückzumelden - geben Sie dafür bitte unbedingt folgende Daten an:

  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne

Daneben finden Sie unter https://www.oszimt.de/covid-19 alle wichtigen Informationen und Dokumente gruppenspezifisch zusammengestellt, die ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Links:
Weitere Mitteilungen der Schulleitung und wichtige Dokumente zum Corona-Virus im Kontext Schule

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