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OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Corona-Schulinfo - Ergänzende Hinweise zur bis zum 28.02.2022 ausgesetzten Präsenzpflicht und zur Umsetzung der Test-to-Stay-Strategie!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

am 24.01.2022 hatten wir Sie über die Entscheidung der Senatsbildungsverwaltung zum temporären Aussetzen der Präsenzpflicht informiert. In den Winterferien wurden den Schulen weitere ergänzende Hinweise zu den genannten Regelungen zur Kenntnis gebracht sowie Informationen zur Umsetzung der Berliner Test-to-Stay-Strategie veröffentlicht, über die wir Sie an dieser Stelle zusammengefasst informieren:

Das Aussetzen der Präsenzpflicht nach den Winterferien ist bis zum 28. Februar 2022 (einschließlich) befristet, die Berliner Schulen bleiben in diesem Zeitraum grundsätzlich im Präsenzbetrieb.

  • Sorgeberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Fachschulen, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, haben dies der Schule vorab schriftlich mit formlosem Schreiben mitzuteilen. Dies hat spätestens am Beginn des Schultages zu erfolgen, ab dem von der Aussetzung Gebrauch gemacht werden soll.
  • Mit der temporären Aussetzung der Präsenzpflicht wurde die Möglichkeit eröffnet, aus Infektionsschutzgründen dem Ort Schule freiwillig fernzubleiben. Eine tage- oder gar stundenweise Inanspruchnahme ist damit nicht intendiert, der Aussetzungszeitraum muss daher mindestens eine Schulwoche umfassen. Die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule stimmen sich dazu bitte mit ihren Ausbildungsbetrieben ab.
  • Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst. In diesem Fall wird unter Bemerkungen das Folgende eingetragen: „… hat vom … bis zum … von der Option der Nichtteilnahme am Präsenzunterricht Gebrauch gemacht.“.
  • Die Aussetzung der Präsenzpflicht stellt weder eine Verlängerung der Ferien noch eine Beurlaubung dar. Das heißt für die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler, dass die von der Schule zur Verfügung zu stellenden Aufgaben für zu Hause auch erledigt werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können.
  • Es besteht kein Anspruch auf schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht).

Ergänzende Hinweise zur Leistungsbewertung:

  • Klausuren in der gymnasialen Oberstufe müssen weiterhin in Präsenz geschrieben werden,da sie für die Notenbildung unerlässlich sind. Dies gilt selbstverständlich ebenso für den Allgemeinen Teil. Wenn Noten in der Qualifikationsphase nicht gebildet werden können, weil Leistungen nicht erbracht wurden - dies gilt im Besonderen für das vierte Kurshalbjahr, das bereits am 05.04.2022 endet – kann dies die Nichtzulassung zur Abiturprüfung bzw. den Rücktritt in den nachfolgenden Schülerjahrgang oder das Verlassen des Bildungsgangs nach sich ziehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Schüler oder eine Schülerin entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hat.
  • Prüfungen und Klassenarbeiten an den Beruflichen Schulen und Oberstufenzentren finden entsprechend der gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen in Präsenz statt und müssen wahrgenommen werden. Die grundsätzliche Anwesenheitspflicht in den Bildungsgängen der beruflichen Schule bleibt unverändert bestehen.
  • Praktika und Praxislernphasen finden, unter Wahrung der notwenigen Maßnahmen des Infektionsschutzes, weiterhin statt. Können Praktika bzw. Praxislernphasen aus Gründen, die die Schülerinnen und Schüler oder Studierenden nicht zu vertreten haben, oder aus schulorganisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden, sind Ersatzleistungen mit fachpraktischem Bezug zu erbringen.

Für das Präsenzunterrichtsangebot bedeutet dies, dass in der Woche vom 07.02.2022 bis 11.02.2022 (KW 6) grundsätzlich alle bereits in den letzten Wochen durchgeführten Maßnahmen auch weiterhin Bestand haben werden.

Ergänzende Hinweise zur Umsetzung der Test-to-Stay-Strategie:

  • In den kommenden zwei Wochen werden alle Schülerinnen und Schüler und alle Dienstkräfte (das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal) an jedem Schultag in der Schule getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene, die der Testpflicht nicht unterliegen. Ab der dritten Schulwoche setzt nach bisheriger Planung wieder die dreimalige Testung pro Woche ein.
  • Im Rahmen der Test-to-Stay-Strategie wird ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest.
  • Die positiv getestete Schülerin / der Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern den Schulen zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung.
  • Eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht, es werden auch keine schulinternen Listen geführt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (statt drei Mal wöchentlich) getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten.
  • Ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft.
  • Der Indexfall in Isolierung kann dann nach 7 Tagen durch die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines zertifizierten negativen Schnelltests (im Testzentrum) wieder am Unterricht teilnehmen.
  • Sind Dienstkräfte, die geimpft bzw. genesen sind, Kontaktperson, gehen diese entsprechend den aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne. Sie nehmen jedoch im Rahmen der Test-to-Stay-Strategie an den regelmäßigen Testungen in der Schule teil. Nicht geimpfte bzw. genesene Personen gehen nach den aktuell geltenden Regelungen für positiv Getestete in Isolation.
  • Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen werden.
  • Die Test-to-Stay-Strategie bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.
  • Die Gesundheitsämter stellen auf ihren Homepages weitere Hinweise zur Teststrategie in Schulen und Kitas zur Verfügung und auch auf der Homepage der Senatsbildungsverwaltung sind Informationen für Schulen und Eltern (in verschiedenen Sprachen) zu finden.

Die wesentlichen Informationen sind in Infoblättern für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zusammengestellt und stehen auf der Webseite der Senatsbildungsverwaltung unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#praesenz zum Download zur Verfügung.

Es gilt weiterhin eine (vollständige) Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal. Diese Pflicht betrifft das gesamte Gebäude und gilt auch im Unterricht und bei Prüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten!

Im Außenbereich und vor dem Schulgelände kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Dienstbesprechungen und Sitzungen weiterer schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen finden statt, teilnehmende Personen müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind, sofern sie nicht als Schülerinnen und Schüler bzw. Dienstkräfte der Schule ohnehin der Testpflicht unterliegen. Schülerfahrten, Exkursionen und Betriebspraktika finden statt.

Weitere Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, BuT-Lernförderung usw., finden in Präsenzform statt.

Mensa und Cafeteria sollten lediglich zum Verzehr von Speisen betreten werden, an jedem Tisch dürfen wegen der Abstandsregel maximal zwei Personen sitzen. Beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Der Bereich unserer Mensa/Cafeteria stellt einen schützenswerten Bereich mit besonderer Priorität dar, da insbesondere in den offiziellen Pausenzeiten relativ viele Menschen zur Einnahme von Speisen und Getränken aufeinandertreffen, die in dieser Zeit zwangsläufig nicht durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen können. Durch verstärkte Aufsicht von Teams der Schulleitung gemeinsam mit den regulären Aufsichten und dem Kantinenpersonal, verleihen wir aktuell der Maßgabe von maximal zwei Personen pro Tisch besonderen Nachdruck. Um die Situation in den regulären Pausenzeiten jedoch zusätzlich etwas zu entspannen, haben wir mit dem Kantinenbetreiber verabredet, alle warmen Speisen grundsätzlich im gesamten Zeitfenster zwischen 10:30 Uhr und 14 Uhr anzubieten, so dass es möglich sein sollte, den Klassen ggf. flexible Pausen auch außerhalb der offiziellen Pausenzeiten zu ermöglichen – insbesondere, wenn diese mehrere Blöcke in einem Fach/Lernfeld hintereinander Unterricht haben. Wir hoffen, dass wir das Personenaufkommen im Bereich von Mensa und Cafeteria zum Schutz aller damit grundsätzlich etwas besser über den Tag verteilen können und sich dadurch ggf. auch Wartezeiten etwas verringern.

Insbesondere das wichtige regelmäßige Stoß- und Querlüften möglichst alle 20 Minuten im Unterricht auch bei kühleren Temperaturen erfordert, dass alle am Schulleben Beteiligten sich entsprechend kleiden.

Praktischer Sportunterricht sollte bevorzugt im Freien und möglichst ohne Körperkontakt stattfinden. Praktischer Sportunterricht findet ohne medizinische Gesichtsmaske statt. Bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden in Sporthallen ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten.

Hier finden Sie die aktuelle Version desCorona-Stufenplansfür die Berliner Beruflichen Schulen.

Wir bitten alle am Schulleben Beteiligten auch weiterhin, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und alle am OSZ IMT getroffenen Maßnahmen konsequent umzusetzen sowie die ergänzenden Regelungen zur Schul- und Hausordnung (https://www.oszimt.de/ueber-uns/schulleben/corona-ergaenzung-hausordnung) zu befolgen.

Sollten Sie selber Covid-19-Symptome verspüren bzw. wurde jemand in Ihrem Umfeld positiv getestet oder wurden Sie in häusliche Quarantäne geschickt?

Bitte informieren Sie uns telefonisch oder über unser Corona-Kontaktformular [hier klicken]und geben Sie unbedingt folgende Daten an:

  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne

Daneben finden Sie unter https://www.oszimt.de/covid-19 alle wichtigen Informationen und Dokumente gruppenspezifisch zusammengestellt, die ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
am OSZ IMT!

 

Links:
Weitere Mitteilungen der Schulleitung und wichtige Dokumente zum Corona-Virus im Kontext Schule

 

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