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OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Corona-Schulinfo - Schulschließung ab Mittwoch, 16.12.2020 und Schulstart nach den Weihnachtsferien am OSZ IMT

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin und der Berliner Senat am 13. Dezember 2020 auf weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten verständigt. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren.

Das bedeutet konkret, dass ab Mittwoch, dem 16.12.2020 sowie in der ersten Schulwoche nach Ferienende (04. Januar bis 08. Januar 2021) ausschließlich präsenzfreier Distanzunterricht als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) gemäß Handlungsrahmen der Senatsbildungsverwaltung zur Organisation des Schuljahres 2020/21 stattfindet.

Für den Unterricht am OSZ IMT bedeutet das, dass für die Zeit ab 16.12.2020 vollständig auf digitalen Distanzunterricht umgestellt wird, der schuleigene Moodle-Server (https://moodle.oszimt.de/) als pädagogische Lernplattform dient verbindlich als zentraler digitaler Zugangspunkt für alle Klassen am OSZ IMT. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause findet weiterhin im Rahmen des regulären Stundenplans statt.

Bereitstellen der Unterrichtsmaterialien

Lehrkräfte stellen die für die Unterrichtseinheit notwendigen Materialien vor Beginn des Unterrichts nach Stundenplan entweder über den Klassenkurs oder zumindest dort verlinkt über die anderen von ihnen genutzten Systeme (eigener Moodle-Kurs, bscw, Cisco Networking Academy, Teams, …) bereit.

Leistungsbewertung der Abgaben etc.

Die erbrachten Leistungen in der Zeit des „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ (saLzH) können wie üblich in der Note des allgemeinen Teils eingebracht werden (Auszug aus dem Handlungsrahmen der Senatsbildungsverwaltung zur Organisation des Schuljahres 2020/21):

„Somit kommen in den beruflichen Bildungsgängen insbesondere die folgenden Leistungsnachweise/Lernerfolgskontrollen beim Lernen zu Hause in Frage:

▪ Schriftliche Leistungen insbesondere in Form von schriftlichen Teilen von Projekten/Projektarbeiten.

▪ Mündliche Kontrollen über Videotelefonie, sofern die technischen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen und die Unmittelbarkeit der Antwort nicht zur Bewertung herangezogen wird.

▪ Mündliche telefonische Kontrollen, sofern eine übliche Gesprächsatmosphäre hergestellt werden kann und keine störenden Nebengeräusche vorliegen.

▪ Sonstige Leistungen insbesondere in Form von Hausaufgaben/Studienaufgaben, praktischen Teilen von Projekten/Projektarbeiten oder von praktischen Leistungen, sofern sie keine besonderen räumlichen oder materiellen Voraussetzungen erfordern.“

Im Falle fehlender Beteiligung können die nicht erbrachten Leistungen auch mit „ungenügend“ bewertet werden (Auszug aus dem Handlungsrahmen 2020/21):

„Werden Leistungen beim Lernen zu Hause nicht erbracht und wird die Nichterbringung nicht entschuldigt, werden diese Leistungen mit ungenügend bewertet. Als nicht erbracht gilt eine Leistung dann, wenn der Abgabezeitraum, der mindestens einen Schultag beträgt, überschritten wird. Als entschuldigt gilt eine Nichtleistung dann, wenn die fehlende Leistungserbringung nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu verantworten ist und dies gegenüber der Schule glaubhaft nachgewiesen wird“.

Klassenarbeiten und Klausuren

Laut Vorgabe von SenBJF müssen Klassenarbeiten, die in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 08.01.2021 geplant waren, verschoben werden, wenn erforderlich auch in das 2. Schulhalbjahr hinein. Die Noten fließen, wenn eine Korrektur der Klassenarbeit vor der Notenkonferenz nicht mehr erfolgen kann, in die Gesamtberechnung am Ende des 2. Schulhalbjahres ein. Lediglich in der gymnasialen Oberstufe dürfen in unerlässlichen Einzelfällen Klausuren geschrieben werden.

Klassenarbeiten, die zwischen dem 16.12.2020 und 18.12.2020 angesetzt waren, werden nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Wahrung des Mindestabstandes vor Ort durchgeführt. Informationen darüber finden sich sowohl in den Moodle-Klassenkursen als auch im Online-Stundenplan.

Praktika

Praktika aller beruflicher Bildungsgänge werden in der Zeit zwischen dem 16.12.2020 und 08.01.2021 ausgesetzt. Stattdessen werden die Schülerinnen und Schüler in das schulisch angeleitete Lernen zu Hause eingebunden und/oder erhalten eine berufstypische Aufgabe, die in direktem Zusammenhang mit dem Praktikum steht, zur häuslichen Bearbeitung.

Es gibt keine Vorgabe der Senatsbildungsverwaltung, dass diese Praktikumszeit nachgeholt werden muss.

Unterricht in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021

Für alle Schularten gilt in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021, vorbehaltlich anderer Festlegungen, die nach der Rücksprache zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsämtern vorzunehmende Unterrichtsorganisation gemäß Stufenzuordnung des Corona-Stufenplans.

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