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Corona-Schulinfo - Schulorganisation zu Beginn des Schuljahres 2021/22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

am 15.06.2021 wurden wir mittels Organisationsschreiben der Senatsbildungsverwaltung über die geplante Schulorganisation für den Beginn des kommenden Schuljahres 2021/22 informiert - mit Schreiben vom 30.07.2021 wurden diese Vorgaben grundsätzlich bestätigt bzw. lediglich leicht modifiziert.

Die für die beruflichen Schulen/OSZ relevanten Regelungen, die zu Beginn des kommenden Schuljahres - vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens – gelten, möchte ich hier kurz zusammenfassen:

  • Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht
    • Vollständiger Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen und Schularten.
    • Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler.
    • Die jeweils gültigen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Der Musterhygieneplan wird fortgeschrieben.
    • Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal wird bis auf Weiteres beibehalten.
  • Besondere Infektionsschutzmaßnahmen für die ersten Wochen nach den Sommerferien
    • Das schulische Personal testet sich bereits an allen drei Präsenztagen.
    • Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal testen sich in den ersten drei Schulwoche dreimal wöchentlich, danach zweimal pro Woche.
    • In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in geschlossenen Räumen. Ziel ist es, eventuelle Infektionsketten, die während der Sommerferien entstanden sind, zu durchbrechen. Anschließend soll, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die Maskenpflicht fallen.
  • Mobile Impfteams werden volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres Impfangebote an den beruflichen Schulen/OSZ machen
    Wir gehen davon aus, dass ab 16.08.2021 mit ersten mRNA-Impfungen mit dem Impfstoff Moderna am OSZ IMT begonnen werden kann.
    Für die Impfung sind folgende zwei Dokumente notwendig, die ausgefüllt und unterschrieben mit zur Impfung gebracht werden müssen. Der Aufklärungsbogen enthält alle wichtigen Informationen über die Impfung, vor Ort findet aber selbstverständlich auch eine ärztliche Aufklärung statt, bei der alle offenen medizinischen Fragen beantwortet werden.

    Aufklärungsbogen:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

    Einwilligung und Anamnese:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

  • Schülerfahrten und Exkursionen
    Schülerfahrten und Exkursionen sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder möglich. Bei Schülerfahrten ins Ausland und beim internationalen Austausch sind die entsprechenden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. In allen Fällen gilt auch während mehrtägiger Fahrten die zweimalige Testpflicht pro Woche bis auf Weiteres.

  • Lernstandserhebungen
    In den ersten vier Wochen des Schuljahres 2021/22 sind in allen Schulen für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Lernstände zu ermitteln. Dafür können alle Instrumente eingesetzt werden, die in den Schulen auch bisher genutzt wurden.

Ausnahmen von der Testpflicht:

Bezüglich der Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht für folgende Personen vorsieht:

1. Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
2. Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
3. Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler/Auszubildende ggf. entsprechende Nachweise im Falle des Vorliegens eines der o.g. Fälle unbedingt umgehend der zuständigen Abteilungsleitung zukommen zu lassen.

Wir bitten alle am Schulleben Beteiligten auch weiterhin, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und alle am OSZ IMT getroffenen Maßnahmen konsequent umzusetzen sowie die ergänzenden Regelungen zur Schul- und Hausordnung (https://www.oszimt.de/ueber-uns/schulleben/corona-ergaenzung-hausordnung) zu befolgen.

Damit wir einen verlässlichen Überblick über die aktuellen Infektionszahlen am OSZ IMT haben, möchten wir Sie bitten, uns eine Covid-19-Infektion bzw. eine angeordnete Quarantäne (Lehrkräfte bzw. Schülerschaft) auch weiterhin umgehend telefonisch oder über unser Corona-Kontaktformular [hier klicken]zurückzumelden - geben Sie dafür bitte unbedingt folgende Daten an:

  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne

Daneben finden Sie unter https://www.oszimt.de/covid-19 alle wichtigen Informationen und Dokumente gruppenspezifisch zusammengestellt, die ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Links:
Weitere Mitteilungen der Schulleitung und wichtige Dokumente zum Corona-Virus im Kontext Schule

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