Ergreife Deine Chance
mit unserem digitalen Beratungstool!

OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik

Corona-Schulinfo - Schutz- und Hygienemaßnahmen an Berliner Schulen ab 01.04.2022!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe betriebliche Ausbildungspartnerinnen und -partner, 

wir wurden am 29.03.2022 von der Senatsbildungsverwaltung per Schulschreiben darüber informiert, dass an den Berliner Schulen ab Freitag, dem 01.04.2022, lediglich noch Basisschutzmaßnahmen gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zulässig sind.

Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Senatsbildungsverwaltung und der Schulleitung wird jedoch weiterhin dringend empfohlen, eine Medizinische Maske zu tragen.

Für Schulen bedeutet das, dass lediglich die Testpflicht bis auf Weiteres bestehen bleibt .

  • Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen unterliegen der Testpflicht.
  • Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch und Freitag) regelhaft getestet.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen die Testpflicht durch beobachtete Selbsttestung in der Schule oder durch Nachweis, dass eine Testung von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (z.B. Teststellen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken) durchgeführt wurde und das Testergebnis negativ war.
  • Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen erfüllen die Testpflicht durch beobachtete Selbsttestung in der Schule oder durch Nachweis, dass eine Testung von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (z.B. Teststellen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken) durchgeführt wurde und das Testergebnis negativ war.
  • Personen, die an der Schule tätig und geimpft oder genesen sind, dürfen sich auch Zuhause und ohne Aufsicht testen. Sie müssen in diesem Fall das negative Testergebnis schriftlich oder elektronisch gegenüber der Schulleitung bestätigen.

Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel:

  • Teilnahme an Gremiensitzungen
  • Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
  • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

Das bedeutet, dass schulexterne Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um an diesen Zusammenkünften teilnehmen zu können.

Die Regelung, die besagt, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden.

Die Musterhygienepläne und der Corona-Stufenplan treten mit Ablauf des 31. März außer Kraft.

Da ab dem 1. April außer der Testpflicht keine Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen mehr zulässig sein werden, wird die 2. Schul-Hygiene-Verordnung an diesem Tage ersatzlos außer Kraft treten. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen landesweiten „Basisschutzmaßnahmenverordnung“ geregelt sein.

Wir hoffen, dass sich die Infektionszahlen am OSZ IMT trotz der veränderten Rahmenbedingungen auch weiterhin in einem überschaubaren Rahmen halten werden.

Sollten Sie selber Covid-19-Symptome verspüren bzw. wurde jemand in Ihrem Umfeld positiv getestet oder wurden Sie in häusliche Quarantäne geschickt?

Bitte informieren Sie uns telefonisch oder über unser Corona-Kontaktformular [hier klicken]und geben Sie unbedingt folgende Daten an:

  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne

Daneben finden Sie unter https://www.oszimt.de/covid-19 alle wichtigen Informationen und Dokumente gruppenspezifisch zusammengestellt, die ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
am OSZ IMT!

 

Links:
Weitere Mitteilungen der Schulleitung und wichtige Dokumente zum Corona-Virus im Kontext Schule

 

alle Meldungen

Haarlemer Straße 23-27
12359 Berlin
Tel.: 030-225027-800
Fax: 030-225027-809
E-Mail