Das OSZ IMT bietet seinen angehenden IT-Assistentinnen und IT-Assistenten innerhalb ihrer Ausbildung den Erwerb einer Zusatzqualifikation an: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im IT-Bereich.
Durch die Zusatzqualififaktion ist es den IT-Assistentinnen und IT-Assitenten gestattet, die Stromversorgung für IT-Geräte bzw. PC-Arbeitsplätze entsprechend den Sicherheitsbestimmungen fachgerecht zu planen und zu installieren. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung zur IT-Assistentin/zum IT-Assistenten mit mindestens ausreichenden Leistungen im Fach IT-Systeme und das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung zur Zertifizierung.
1994 wurde die Handwerksordnung mit dem Ziel geändert, dass einzelne Gewerke überschaubare und einfache Tätigkeiten in Fremdgewerken ausüben dürfen. Die Berechtigung, elektrotechnische Arbeiten auszuführen, war bisher nur Elektrofachkräften vorbehalten. Festgelegte elektrotechnische Arbeiten können nun auch von IT-Fachkräften in Verbindung mit dem Nachweis einer entsprechenden Zusatzqualifikation und unter der Fachverantwortung einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Dieser Lehrgang zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im IT-Bereich" sieht vertiefende fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten vor und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze 944 und sind in einer einheitlichen praktischen und theoretischen Prüfung nachzuweisen.
Angeboten werden vertiefende Inhalte einschließlich praktischer Übungen aus den Bereichen: