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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

 

Das OSZ IMT bietet seit dem Schuljahr 2005/2006 seinen angehenden IT-Assistentinnen und IT-Assistenten innerhalb ihrer Ausbildung den Erwerb einer Zusatzqualifikation an: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im IT-Bereich.

Durch die Zusatzqualififaktion ist es den IT-Assistentinnen und IT-Assitenten gestattet, die Stromversorgung für IT-Geräte bzw. PC-Arbeitsplätze entsprechend den Sicherheitsbestimmungen fachgerecht zu planen und zu installieren. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung zur IT-Assistentin/zum IT-Assistenten mit mindestens ausreichenden Leistungen im Fach IT-Systeme und das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung zur Zertifizierung.

Installation an der Montagewand.
Hintergrund

1994 wurde die Handwerksordnung mit dem Ziel geändert, dass einzelne Gewerke überschaubare und einfache Tätigkeiten in Fremdgewerken ausüben dürfen. Die Berechtigung, elektrotechnische Arbeiten auszuführen, war bisher nur Elektrofachkräften vorbehalten. Festgelegte elektrotechnische Arbeiten können nun auch von IT-Fachkräften in Verbindung mit dem Nachweis einer entsprechenden Zusatzqualifikation und unter der Fachverantwortung einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Durchführung

Dieser Lehrgang zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im IT-Bereich" sieht vertiefende fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vor und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Zertifikat Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im IT-Bereich des OSZ IMT (Vorder- und Rückseite)

Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze 944 und sind in einer einheitlichen praktischen und theoretischen Prüfung nachzuweisen.

Inhalte
Angeboten werden vertiefende Inhalte einschließlich praktischer Übungen aus den Bereichen:
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
  • Grundlagen "Erste Hilfe"
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Geräteprüfung und Messung nach DIN VDE 0701 Teil 1
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
  • Fach- und Führungsverantwortung
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IT-Assistent/in (Assistent/in für Informations- und Telekommunikationstechnische Systeme)

externe Links

Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften

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aktualisiert am:
26.02.2007
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